Konsul

Konsul

Konsul (lat.), in der röm. Republik Titel der beiden obersten Beamten; ihre Würde (Konsulāt) zuerst nur den Patriziern, seit 366 v. Chr. auch den Plebejern zugänglich. Die K. wurden durch die Volksversammlung auf 1 Jahr gewählt, nach dessen Verlauf sie als Consulāres ihren Platz im Senate hatten; ihnen stand die Berufung und oberste Leitung des Senats sowie der Volksversammlungen, die Oberaufsicht und die Exekutivgewalt, ferner die Aushebung des Heers, der Oberbefehl und die Militärgerichtsbarkeit zu; ihre Ehrenvorrechte waren: Bezeichnung der Jahre mit ihren Namen (Fasti consulares), der kurulische Sessel, die toga praetexta und die Begleitung von 12 Liktoren. Das Konsulat galt, obwohl in seiner Macht beschränkt, auch in der Kaiserzeit als höchste amtliche Würde, es erlosch im Westsröm. Reiche 534 n. Chr. und ward im Oströmischen von Justinian 541 aufgehoben. – In Frankreich war das Konsulat die von Napoleon Bonaparte 9. Nov. 1799 eingeführte, bis. 18. Mai 1804 geltende Verfassung. – K., in der heutigen Bedeutung ein zur Vertretung der Handels- und Verkehrsinteressen der Staatsangehörigen im Auslande bestimmter Beamter, welchem in besondern Fällen eine gewisse Gerichtsbarkeit (Konsulārgerichtsbarkeit; deutsches Gesetz vom 7. April 1900) oder diplomat. Funktion übertragen wer den kann. Man unterscheidet Berufs- oder besoldete K. (Beamte mit entsprechender Vorbildung) und Wahl- oder unbesoldete K. (bes. Kaufleute, welche die Konsulatsgebühren für sich beziehen). Alle deutschen K. können mit Genehmigung des Reichskanzlers zu Geschäften, welche keine obrigkeitliche Autorität verlangen, in ihrem Amtsbezirke Privatbevollmächtigte (Konsulāragenten) bestellen. Der Rangstufe nach werden General-K., K. und Bize-K. unterschieden. Das deutsche Konsularwesen ist geregelt durch Gesetz vom 8. Nov. 1867 und vom 6. Juni 1871. – Vgl. König (6. Aufl. 1902).


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Konsul [1] — Konsul (lat. consul, wahrscheinlich der »Kollege«), im alten Rom der Titel der zwei höchsten vom Volke gewählten Beamten, die nach Abschaffung der Königsherrschaft 509 v. Chr. an die Stelle der Könige traten. Ihre Macht war gegenüber der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konsul [2] — Konsul (lat.), der von einem Staate zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels insbes. in einem fremden Lande und an einem fremden Handelsplatz bestellte Beamte. Der K. und die Behörde, die er repräsentiert (das Konsulat),… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • konsul — {{/stl 13}}{{stl 8}}rz. mos V, lm M. owie, D. ów {{/stl 8}}{{stl 20}} {{/stl 20}}{{stl 12}}1. {{/stl 12}}{{stl 7}} stały przedstawiciel obcego państwa reprezentujący jego interesy oraz chroniący interesy prawne swoich obywateli przebywających w… …   Langenscheidt Polski wyjaśnień

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  • Konsul — Kon|sul [ kɔnzʊl], der; s, n, Kon|su|lin [ kɔnzʊlɪn], die; , nen: Person, die einen Staat in einem fremden Staat vertritt (mit bestimmten sachlichen und örtlich begrenzten Aufgaben): der italienische Konsul forderte seine Landsleute zur Briefwahl …   Universal-Lexikon

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  • Konsul — (Nach dem ›Handbuch für das Deutsche Reich auf das Jahr 1905‹.) * bedeutet: Berufskonsul, GK Generalkonsul, (GK) Konsul mit dem Charakter eines Generalkonsuls, VK Vizekonsul, KA Konsularagent. Europa. Belgien: *Antwerpen GK, *Brüssel, Gent,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • konsul — kon|sul sb., en, er, erne; finsk konsul; de romerske konsuler …   Dansk ordbog

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